Nachwahl in den Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat hat nicht mehr seine volle Mitgliederzahl. Zwei Personen müssen nachgewählt werden. Diese Nachwahl nimmt der Kirchengemeinderat in seiner Märzsitzung vor. Die Amtszeit umfasst weniger als drei Jahre, da bereits Ende 2019 Neuwahlen stattfinden. Deshalb kommen für die Nachwahl auch Personen in Frage, die erste Erfahrungen mit diesem Amt machen, also sozusagen „hineinschnuppern“ wollen.

Innerhalb von drei Wochen – vom 8. bis zum 30. Januar – können Hinweise auf Gemeindeglieder gegeben werden, die bereit sind zu kandidieren. Die Hinweise werden formlos beim Pfarramt eingereicht. Die Kandidierenden werden der Gemeinde dann vor der Wahl im Gottesdienst bekanntgegeben.

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