Erklärung der Evangelischen Landeskirche Baden im Hinblick auf Präsenzgottesdienste an Ostern

Angesichts des neuen verschärften Lockdowns lesen Sie hier eine Erklärung der Evangelischen Landeskirche Baden im Hinblick auf Präsenzgottesdienste zu Ostern:

„Die badische Landeskirche setzt weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Möglichkeit von Präsenz-Gottesdiensten, auch zu Ostern.

Das strenge Schutzkonzept und die Orientierung an den regionalen Inzidenzwerten hat sich bereits zu Weihnachten bewährt. Dieses sieht ab einer Inzidenz von 100 vor, dass Gottesdienste nur noch unter besonderen Bedingungen analog und aber einer Inzidenz über 200 digital gefeiert werden. Es gilt jetzt, die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die sich daran anschließenden Gespräche des Ministerpräsidenten mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg abzuwarten.“

 

Zum Hintergrund lesen Sie hier eine Meldung des epd zur heutigen Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann:

 

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Kretschmann: Noch nicht klar, ob Gottesdienst-Verbot zu Ostern kommt

 

Stuttgart (epd). Ob in Baden-Württemberg wegen der sich verschärfenden Corona-Pandemie Ostergottesdienste in Kirchen untersagt werden, steht nach Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch nicht fest. Er wolle erst mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sprechen, sagte Kretschmann am Dienstag bei der Regierungspressekonferenz in Stuttgart. Er gehe aber davon aus, dass man sich – wie bisher immer geschehen – einigen werde. Wenn Präsenz-Gottesdienste möglich sein sollten, dann „nur in sehr eingeschränktem Rahmen“, betonte Kretschmann.

 

Auch das Bundesinnenministerium wolle erst noch Gespräche führen mit den bundesweit organisierten Religionsgemeinschaften, wie etwa der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) oder dem Zentralrat der Juden in Deutschland, sagte Kretschmann weiter. Dies wäre das zweite Jahr in Folge ohne Ostergottesdienste in Kirchen: An Ostern 2020, wenige Tage nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns, waren Gottesdienste in Deutschland qua Länder-Verordnung an den Kar- und Ostertagen verboten.

 

In den Beschlüssen, auf die sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in der Nacht zu Dienstag geeinigt hatten, heißt es: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“ Teil des Beschlusspakets ist eine „erweiterte Ruhezeit“ zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt. (0691/23.03.2021)

 

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir angesichts dieser unklaren Lage vorerst keine Anmeldungen für die geplanten Präsenzgottesdienste am Karfreitag und Ostersonntag entgegen nehmen können.