Neue Vorgaben für Veranstaltungen in Innenräumen der Kirchengemeinde
Mit schwerem Herzen hat der Kirchengemeinderat in seiner Sitzung am 11.11. beschlossen, bis
auf weiteres zu unser aller Schutz sämtliche Kreise, Chöre und Veranstaltungen der
Kirchengemeinde im Inneren auf 2G (nachgewiesen genesen bzw. geimpft) zu begrenzen.
Damit reagiert die Kirchengemeinde auf die stark steigenden Corona-Fallzahlen. Als Abstand
untereinander sind zwei Meter einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht, außer am Platz. Von
Essen und Trinken ist abzusehen. Die Anwesenheiten sind zu dokumentieren. An den Regeln im
Gottesdienst hat sich jedoch prinzipiell nichts geändert: zwei Meter Abstand, Erfassung der
Kontaktdaten, Maskenpflicht im ganzen Kirchengebäude, also auch am Platz.
Gottesdienstbesucher*innen benötigen keinen 3G-Nachweis. Bleiben Sie gesund!