Kirchenwahl am 30.11.2025 um 11-15Uhr in der Evangelischen Kirche, Reilingen

Bekanntmachung zum Wahlvorgang

Liebe Gemeindeglieder,
die Wahl der Kirchenältesten findet in einer öffentlichen
Wahlversammlung statt. Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tage der Wahl
das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wahlverzeichnis eingetragen ist.
Hiermit lädt der Ältestenkreis (ggf. der gemeinsame beschließende Ausschuss) alle in das Wahlverzeichnis eingetragenen Gemeindeglieder zur Wahlversammlung ein.

Die Wahlversammlung findet statt am 30. November 2025 von 11 bis 15 Uhr in der Evangelischen Kirche in Reilingen.

Für die Wahl zum Ältestenkreis der Pfarrgemeinde Reilingen dürfen höchstens 4 Stimmen vergeben werden!
Ausschließlich die Reilinger Kandidaten dürfen eine Stimme erhalten.
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn
• niemand angekreuzt (gekennzeichnet) wurde,
• die Kennzeichnung nicht zweifelsfrei einem Namen zuzuordnen ist,
• Namen mehrfach gekennzeichnet wurden (Stimmenhäufung),
• ein Zusatz oder Vorbehalt eingetragen wurde,
• der Stimmzettel eine über die Stimmabgabe hinausgehende Kennzeichnung enthält,
• mehr Namen gekennzeichnet wurden als Stimmen abzugeben sind.
Neben der Wahl in der Gemeindeversammlung gibt es die Möglichkeit, formlos einen Antrag auf Briefwahl zu stellen (per E-Mail
an reilingen@kbz.ekiba.de oder telefonisch unter 06205-4418).
Sie erhalten dann vom Pfarramt Briefwahlunterlagen. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens bis 29.
November im Pfarramt eingegangen sein. Die Abgabe des Wahlbriefes ist auch während der Wahlversammlung möglich.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.

Reilingen, den 06.11.2025
Der Ältestenkreis
ggf. der gemeinsame beschließende Ausschuss